Schulrechtliche Regelungen
Die Vorgaben zur schulischen Förderung und zum Ausgleich von Nachteilen für Kinder mit Legasthenie und/oder Dyskalkulie können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, da die Bildungspolitik und deren Ausgestaltung vorrangig Ländersache ist. Alle Regelungen dazu basieren jedoch auf den Beschlüssen der Bildungsministerkonferenz.
Informieren Sie sich über geltende Bestimmungen
Mit der Einschulung zeigen sich oftmals schon die ersten Probleme, und es ist schwer einzuordnen, was die Ursache für die Probleme ist. Hier ist es wichtig, mit den Lehrkräften im engen Austausch zu stehen, um gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden.
Schulrechtlich wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die helfen sollen, den Schüler durch einen Nachteilsausgleich zu unterstützen, damit sich die schulischen Fertigkeiten gut entwickeln können.
Gerne beraten wir Sie zu den für Schleswig-Holstein gültigen aktuellen schulrechtlichen Regelungen.
Aktuell gültige Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)
Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein geregelt.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Nummer 04893-3768853 an.
Aktuell gültige Regelungen zum schulischen Umgang mit Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) sind in dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Rechenschäche (vom 21.07.2023) in Schleswig-Holstein geregelt.
Die Gewährung und Gestaltung des Nachteilsausgleiches orientiert sich an der Landesverordnng zur Gewährung von Nachteilausgleich und Notenschutz (16.02.2022) und der NuNVO (Nachteils-und Notenschutzverordnung (16.02.2022). Der Notenschutz wird nicht berücksichtigt.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Nummer 04893-3768853 an.