Pressemeldung des BVL: Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und Legasthenie

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022

Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und
Legasthenie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) fordert gemeinsam  mit der Deutschen Kinderhilfe zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 bundesweit einheitliche Nachteilsausgleiche über die gesamte Schulzeit.

Bonn/Berlin, 14. September 2022

„Wir sind fassungslos, mit welcher Willkür man Kindern mit
Legasthenie und Dyskalkulie in unserem Schulsystem Steine in den Weg legt“, beklagt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen
Kinderhilfe – der ständigen Kindervertretung. „Jedes Kind, das in
unserem Schulsystem benachteiligt ist, braucht unsere Unterstützung und einen Nachteilsausgleich, um es erfolgreich auf Ausbildung oder Studium vorzubereiten“, fordert Becker. In jedem Bundesland gibt es
unterschiedliche schulrechtliche Regelungen bei einer Legasthenie und
Dyskalkulie. Mehr Zeit bei Klausuren, technische Hilfsmittel oder persönliche Assistenzen können helfen, Wissen barrierefrei aufzunehmen und in Prüfungen darzulegen. „Für Eltern ist das absolut
unverständlich und für ihre Kinder ungerecht, dass jedes Bundesland
seinen eigenen Weg geht. In einigen Bundesländern verschlechtern sich die Rahmenbedingungen aktuell sogar. Die Bildungschancen sind in
Deutschland davon abhängig, wo die Eltern wohnen. Das entbehrt doch
jedem gesunden Menschenverstand“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL.

Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer Dyskalkulie ist
es schwierig, gut durch unser Bildungssystem zu kommen, da es in vielen Bundesländern noch gar keinen Nachteilsausgleich gibt oder er endet mit der Grundschulzeit. „Das ist unglaublich. Einem Brillenträger würde man auch nicht verbieten, seine Brille in der weiterführenden Schule zu tragen. Eine Brille ist ebenfalls als Nachteilsausgleich zu verstehen, für den niemand kämpfen muss, da es selbstverständlich ist, eine Sehschwäche auszugleichen“, sagt Scherle. Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung oder Vereinfachung dar, jeder Schüler muss die gleiche Leistung erbringen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Legasthenie und Dyskalkulie vor, die zeigen, wie man Menschen mit diesen Beeinträchtigungen am besten individuell unterstützt und wie demzufolge ein Nachteilsausgleich gestaltet werden sollte.

Eltern müssen immer wieder aufs Neue dafür kämpfen, dass ihrem Kind ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Häufig erfahren sie Ablehnung in der Schule, da man unterstellt, es dem Kind einfacher machen zu wollen. „Kinder bewusst zu diskriminieren, keinen Nachteilsausgleich zu gewähren und einfach wegzuschauen, wenn sie im Bildungssystem scheitern, das muss der Vergangenheit angehören. Die Bildungspolitik muss sich ihrer Verantwortung stellen und das bundesweit einheitlich, sonst schaffen wir es nicht, gut qualifizierte Fachkräfte auszubilden, die uns bereits heute fehlen“, fordert Rainer Becker.

In der Ausbildung und im Studium gewährt man Menschen mit einer
Legasthenie oder Dyskalkulie einen Nachteilsausgleich, in der Schule in
den meisten Fällen nicht. Unser Bildungssystem muss hier dringend
nachbessern, um für einheitliche Bildungsperspektiven zu sorgen. „Stärken stärken und Barrieren abbauen, das ist der einzig richtige
Weg für mehr Chancengleichheit“, sagt Tanja Scherle.

Zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 ruft der BVL
zusammen mit der Deutschen Kinderhilfe dazu auf, Kindern mehr
Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu geben. Weitere
Informationen sind im Internet unter
https://www.bvl-legasthenie.de/aktionstag abrufbar.

Pressekontakt:       BVL – Bundesverband
Deutsche Kinderhilfe e.V. –

Legasthenie und Dyskalkulie e.V.            Die ständige Kindervertretung

Annette Höinghaus                                Rainer Becker

Tel. 04193/96 56 04                              Tel. 030/24 34 29 40

 

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