Beide Erlasse gehen – vorerst unverändert – in die Verlängerung bis zum 31. Juli 2022. Mit dieser aktualisierten Gültigkeit wurden sie nun im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (September-Ausgabe) veröffentlicht.
Eine inhaltliche Überarbeitung ist angestrebt, hierbei wird sich der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen aus der Beratung mit einbringen.