Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein.
Die Dokumente finden Sie hier.
Der Landesverband arbeitet derzeit an einer übersichtlichen Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten.
Sobald diese Übersicht fertigestellt und mit dem Bildungsministerium abgestimmt ist, erscheint sie hier.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Nummer 04893-3768853 an.