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Pressemeldung des BVL: Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und Legasthenie

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022

Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und
Legasthenie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) fordert gemeinsam  mit der Deutschen Kinderhilfe zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 bundesweit einheitliche Nachteilsausgleiche über die gesamte Schulzeit.

Bonn/Berlin, 14. September 2022

„Wir sind fassungslos, mit welcher Willkür man Kindern mit
Legasthenie und Dyskalkulie in unserem Schulsystem Steine in den Weg legt“, beklagt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen
Kinderhilfe – der ständigen Kindervertretung. „Jedes Kind, das in
unserem Schulsystem benachteiligt ist, braucht unsere Unterstützung und einen Nachteilsausgleich, um es erfolgreich auf Ausbildung oder Studium vorzubereiten“, fordert Becker. In jedem Bundesland gibt es
unterschiedliche schulrechtliche Regelungen bei einer Legasthenie und
Dyskalkulie. Mehr Zeit bei Klausuren, technische Hilfsmittel oder persönliche Assistenzen können helfen, Wissen barrierefrei aufzunehmen und in Prüfungen darzulegen. „Für Eltern ist das absolut
unverständlich und für ihre Kinder ungerecht, dass jedes Bundesland
seinen eigenen Weg geht. In einigen Bundesländern verschlechtern sich die Rahmenbedingungen aktuell sogar. Die Bildungschancen sind in
Deutschland davon abhängig, wo die Eltern wohnen. Das entbehrt doch
jedem gesunden Menschenverstand“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL.

Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer Dyskalkulie ist
es schwierig, gut durch unser Bildungssystem zu kommen, da es in vielen Bundesländern noch gar keinen Nachteilsausgleich gibt oder er endet mit der Grundschulzeit. „Das ist unglaublich. Einem Brillenträger würde man auch nicht verbieten, seine Brille in der weiterführenden Schule zu tragen. Eine Brille ist ebenfalls als Nachteilsausgleich zu verstehen, für den niemand kämpfen muss, da es selbstverständlich ist, eine Sehschwäche auszugleichen“, sagt Scherle. Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung oder Vereinfachung dar, jeder Schüler muss die gleiche Leistung erbringen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Legasthenie und Dyskalkulie vor, die zeigen, wie man Menschen mit diesen Beeinträchtigungen am besten individuell unterstützt und wie demzufolge ein Nachteilsausgleich gestaltet werden sollte.

Eltern müssen immer wieder aufs Neue dafür kämpfen, dass ihrem Kind ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Häufig erfahren sie Ablehnung in der Schule, da man unterstellt, es dem Kind einfacher machen zu wollen. „Kinder bewusst zu diskriminieren, keinen Nachteilsausgleich zu gewähren und einfach wegzuschauen, wenn sie im Bildungssystem scheitern, das muss der Vergangenheit angehören. Die Bildungspolitik muss sich ihrer Verantwortung stellen und das bundesweit einheitlich, sonst schaffen wir es nicht, gut qualifizierte Fachkräfte auszubilden, die uns bereits heute fehlen“, fordert Rainer Becker.

In der Ausbildung und im Studium gewährt man Menschen mit einer
Legasthenie oder Dyskalkulie einen Nachteilsausgleich, in der Schule in
den meisten Fällen nicht. Unser Bildungssystem muss hier dringend
nachbessern, um für einheitliche Bildungsperspektiven zu sorgen. „Stärken stärken und Barrieren abbauen, das ist der einzig richtige
Weg für mehr Chancengleichheit“, sagt Tanja Scherle.

Zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 ruft der BVL
zusammen mit der Deutschen Kinderhilfe dazu auf, Kindern mehr
Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu geben. Weitere
Informationen sind im Internet unter
https://www.bvl-legasthenie.de/aktionstag abrufbar.

Pressekontakt:       BVL – Bundesverband
Deutsche Kinderhilfe e.V. –

Legasthenie und Dyskalkulie e.V.            Die ständige Kindervertretung

Annette Höinghaus                                Rainer Becker

Tel. 04193/96 56 04                              Tel. 030/24 34 29 40

 

Sommerworkshop der Jungen Aktiven

JA! Ich habe Dyskalkulie/Legasthenie.

Unter diesem Motto findet der Sommer Workshop von den Jungen Aktiven vom 02.09.-04.09. in Magdeburg statt.

Dabei geht es um das eigene Selbstbewusstsein der Legasthenie und Dyskalkulie gegenüber Selbstakzeptanz und die Frage des offenen Umgangs und Ansprechens mit diesem Thema. Wie wir alle wissen, ist es häufig schwierig, die eigene Teilleistungsstörung dem Gegenüber zu vermitteln.

Zu diesen Punkten wollen wir unsere Erfahrungen austauschen. Viele junge Betroffene können davon profitieren!

Dazu werden wir über Best-Practice-Beispiele zu Strategien und Hilfsmitteln reden und können gemeinsam nach Lösungen für aktuelle Probleme im Leben mit Dyskalkulie und Legasthenie suchen. Gemeinsam sind wir stark und wissen mehr!

 

Die Veranstaltung findet unter 2G + Bedingungen statt – mit aktuellem Bürgertest und FFP2 Masken.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 21€ (im 2-Bett-Zimmer).
Des Weiteren werden voraussichtlich bis zu 50€ (bei Förderzusage durch die Barmer evtl. mehr) der anfallenden Reisekosten (Nur DB: 2. Klasse, Sparpreis) erstattet.
Bei Absagen weniger als 4 Wochen vorher werden die Kosten nicht (zurück-)erstattet.
Wir hoffen darauf, dass der Workshop in Präsenz stattfinden kann. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, findet der Workshop online statt.

 

Hier noch mal die Kurzinfos:

Was: Sommerworkshop 2022 – JA! Ich habe Dyskalkulie/Legasthenie

Wann: 02.09.-04.09.2022

Wo: Jugendherberge Magdeburg

Anmeldeschluss: 10.07.2022

Kosten (Unterbringung, Verpflegung und Workshop):

bei Übernachtung im 2-Bett-Zimmer 21 Euro

bei Übernachtung im 1-Bett-Zimmer 39 Euro

 

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.bvl-legasthenie.de/ja

 

Viele Grüße

Ihr Sprecher*innenteam

Natascha, Svea, Lavinia, Anton

 

Neuer Vorstand gewählt

Auf unserer Mitgliederversammlung am 30. April 2022 haben wir einen neuen Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende Stefanie Johannsen,
2. Vorsitzende Karin Sauer,
Stellvertretung Daniela Wirtz,
Beisitzerinnen Eva Reinicke und Jeannine Hohmann.

Wir wünschen den fünf engagierten Frauen viel Erfolg und Freude mit dieser Aufgabe und ich verabschiede mich hier an dieser Stelle in die „zweite Reihe“.

Sigrid Sabrowski

Landesverordnung (NuNVO) und Erlass 2022 ersetzen den Erlass von 2018

Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein.

Die Dokumente finden Sie hier.

Der Landesverband arbeitet derzeit an einer übersichtlichen Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten.

Sobald diese Übersicht fertigestellt und mit dem Bildungsministerium abgestimmt ist, erscheint sie hier.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Nummer 04893-3768853 an.

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

PRESSEMITTEILUNG

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

Mit einer Petition gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Dyskalkulie fordern die Jungen Aktiven des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) die Bildungspolitik auf, bundesweit schulrechtliche Regelungen für einen Nachteilsausgleich zu verankern.

 

Bonn, 5. Mai 2022

Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei allgemein guter Begabung. 3 – 8 Prozent aller Menschen haben eine Dyskalkulie (Rechenstörung). Sie werden durch fehlende Unterstützung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.

Aktuell gibt es nur in 7 Bundesländern schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie, die bereits mit der Grundschulzeit enden, obwohl die Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen kann. Der Leidensdruck für die betroffenen Menschen ist durch die Nichtbeachtung ihrer Dyskalkulie extrem hoch und 40 % der Schüler entwickeln psychosomatische Folgeerkrankungen. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung weist im Abschnitt 6 („Exkurs: Anwendung der Empfehlungen in der Schule“) ausdrücklich darauf hin, dass schulische Maßnahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und spätere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Die Jungen Aktiven des BVL fordern die Bildungspolitik auf, bundesweit einheitliche schulrechtliche Regelungen zu erarbeiten und auf Länderebene umzusetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Hintergrund für diese Forderung sind die je nach Bundesland variierenden schulrechtlichen Regelungen, die auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 beruhen. Dieser bald 20 Jahre alte Beschluss der KMK geht davon aus, dass es nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dyskalkulie gibt. Die Rechenstörung ist mittlerweile jedoch weitgehend erforscht und 2018 wurde die medizinische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenführt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die KMK die neuen Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie aufgreift und die „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ zeitnah anforderungsgerecht überarbeitet. Als eine Folge dieser nicht aktuellen KMK-Empfehlung gibt es bis heute keine schulischen Regelungen, die einen Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Dyskalkulie bzw. Rechenstörung auch in Abschlussklassen zulassen. Damit werden Bildungsabschlüsse gefährdet und das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Volkswirtschaftlich entsteht dadurch ein großer Schaden, weil die Abschlüsse meist nicht der allgemeinen Begabung entsprechen.

Die Jungen Aktiven bitten um tatkräftige Unterstützung, diesen Missstand schnellstmöglich zu ändern und bundesweite Nachteilsausgleiche bis zum Bildungsabschluss zu verankern. Helfen Sie mit, damit Menschen mit einer Dyskalkulie nicht weiterhin in unserem Bildungssystem diskriminiert werden und zeichnen Sie die Petition bei change.org https://chng.it/c25XvmNw

Weitere Informationen zur Petition und zur Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

 

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
Annette Höinghaus
c/o EZB Bonn
Postfach 201338
53143 Bonn
Tel.    04193 / 965604
Fax:   04193 / 969304
Mobil: 0172 / 4262463

Neue Beratungsnummer: 04893-3768853

Da unser Anbieter keine 0700-Nummer mehr zur Verfügung stellt, erreichen Sie uns ab sofort unter oben genannter Festnetznummer.

Da ehrenamtlich Engagierte sich gerne Zeit nehmen für Ihre Sorgen, bitten wir darum, zwecks Rückmeldung eine Festnetznummer oder eMail-Adresse anzugeben.Wer eine Handynummer hinterlässt, kann lediglich mit einer kurzen SMS-Antwort rechnen, um uns unübersehbare Kosten und Abrechnungsaufwand zu ersparen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.