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Elternseminar: Spiele zur Lese- und Rechtschreibförderung

Am 04.03.2023 laden der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V. und der Ortsverband Hohenlockstedt/Kellinghusen in Kooperation mit LRS-Training e.V., Kiel, zu einem Elternseminar zum Thema „Spiele zur Lese- und Rechtschreibförderung“ ein.

Pressemeldung des BVL: Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und Legasthenie

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022

Bundesweit einheitlicher Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie und
Legasthenie

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) fordert gemeinsam  mit der Deutschen Kinderhilfe zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 bundesweit einheitliche Nachteilsausgleiche über die gesamte Schulzeit.

Bonn/Berlin, 14. September 2022

„Wir sind fassungslos, mit welcher Willkür man Kindern mit
Legasthenie und Dyskalkulie in unserem Schulsystem Steine in den Weg legt“, beklagt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen
Kinderhilfe – der ständigen Kindervertretung. „Jedes Kind, das in
unserem Schulsystem benachteiligt ist, braucht unsere Unterstützung und einen Nachteilsausgleich, um es erfolgreich auf Ausbildung oder Studium vorzubereiten“, fordert Becker. In jedem Bundesland gibt es
unterschiedliche schulrechtliche Regelungen bei einer Legasthenie und
Dyskalkulie. Mehr Zeit bei Klausuren, technische Hilfsmittel oder persönliche Assistenzen können helfen, Wissen barrierefrei aufzunehmen und in Prüfungen darzulegen. „Für Eltern ist das absolut
unverständlich und für ihre Kinder ungerecht, dass jedes Bundesland
seinen eigenen Weg geht. In einigen Bundesländern verschlechtern sich die Rahmenbedingungen aktuell sogar. Die Bildungschancen sind in
Deutschland davon abhängig, wo die Eltern wohnen. Das entbehrt doch
jedem gesunden Menschenverstand“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL.

Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer Dyskalkulie ist
es schwierig, gut durch unser Bildungssystem zu kommen, da es in vielen Bundesländern noch gar keinen Nachteilsausgleich gibt oder er endet mit der Grundschulzeit. „Das ist unglaublich. Einem Brillenträger würde man auch nicht verbieten, seine Brille in der weiterführenden Schule zu tragen. Eine Brille ist ebenfalls als Nachteilsausgleich zu verstehen, für den niemand kämpfen muss, da es selbstverständlich ist, eine Sehschwäche auszugleichen“, sagt Scherle. Ein Nachteilsausgleich stellt keine Bevorzugung oder Vereinfachung dar, jeder Schüler muss die gleiche Leistung erbringen. Es liegen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Legasthenie und Dyskalkulie vor, die zeigen, wie man Menschen mit diesen Beeinträchtigungen am besten individuell unterstützt und wie demzufolge ein Nachteilsausgleich gestaltet werden sollte.

Eltern müssen immer wieder aufs Neue dafür kämpfen, dass ihrem Kind ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Häufig erfahren sie Ablehnung in der Schule, da man unterstellt, es dem Kind einfacher machen zu wollen. „Kinder bewusst zu diskriminieren, keinen Nachteilsausgleich zu gewähren und einfach wegzuschauen, wenn sie im Bildungssystem scheitern, das muss der Vergangenheit angehören. Die Bildungspolitik muss sich ihrer Verantwortung stellen und das bundesweit einheitlich, sonst schaffen wir es nicht, gut qualifizierte Fachkräfte auszubilden, die uns bereits heute fehlen“, fordert Rainer Becker.

In der Ausbildung und im Studium gewährt man Menschen mit einer
Legasthenie oder Dyskalkulie einen Nachteilsausgleich, in der Schule in
den meisten Fällen nicht. Unser Bildungssystem muss hier dringend
nachbessern, um für einheitliche Bildungsperspektiven zu sorgen. „Stärken stärken und Barrieren abbauen, das ist der einzig richtige
Weg für mehr Chancengleichheit“, sagt Tanja Scherle.

Zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2022 ruft der BVL
zusammen mit der Deutschen Kinderhilfe dazu auf, Kindern mehr
Chancengleichheit in unserem Bildungssystem zu geben. Weitere
Informationen sind im Internet unter
https://www.bvl-legasthenie.de/aktionstag abrufbar.

Pressekontakt:       BVL – Bundesverband
Deutsche Kinderhilfe e.V. –

Legasthenie und Dyskalkulie e.V.            Die ständige Kindervertretung

Annette Höinghaus                                Rainer Becker

Tel. 04193/96 56 04                              Tel. 030/24 34 29 40

 

Sommerworkshop der Jungen Aktiven

JA! Ich habe Dyskalkulie/Legasthenie.

Unter diesem Motto findet der Sommer Workshop von den Jungen Aktiven vom 02.09.-04.09. in Magdeburg statt.

Dabei geht es um das eigene Selbstbewusstsein der Legasthenie und Dyskalkulie gegenüber Selbstakzeptanz und die Frage des offenen Umgangs und Ansprechens mit diesem Thema. Wie wir alle wissen, ist es häufig schwierig, die eigene Teilleistungsstörung dem Gegenüber zu vermitteln.

Zu diesen Punkten wollen wir unsere Erfahrungen austauschen. Viele junge Betroffene können davon profitieren!

Dazu werden wir über Best-Practice-Beispiele zu Strategien und Hilfsmitteln reden und können gemeinsam nach Lösungen für aktuelle Probleme im Leben mit Dyskalkulie und Legasthenie suchen. Gemeinsam sind wir stark und wissen mehr!

 

Die Veranstaltung findet unter 2G + Bedingungen statt – mit aktuellem Bürgertest und FFP2 Masken.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 21€ (im 2-Bett-Zimmer).
Des Weiteren werden voraussichtlich bis zu 50€ (bei Förderzusage durch die Barmer evtl. mehr) der anfallenden Reisekosten (Nur DB: 2. Klasse, Sparpreis) erstattet.
Bei Absagen weniger als 4 Wochen vorher werden die Kosten nicht (zurück-)erstattet.
Wir hoffen darauf, dass der Workshop in Präsenz stattfinden kann. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, findet der Workshop online statt.

 

Hier noch mal die Kurzinfos:

Was: Sommerworkshop 2022 – JA! Ich habe Dyskalkulie/Legasthenie

Wann: 02.09.-04.09.2022

Wo: Jugendherberge Magdeburg

Anmeldeschluss: 10.07.2022

Kosten (Unterbringung, Verpflegung und Workshop):

bei Übernachtung im 2-Bett-Zimmer 21 Euro

bei Übernachtung im 1-Bett-Zimmer 39 Euro

 

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.bvl-legasthenie.de/ja

 

Viele Grüße

Ihr Sprecher*innenteam

Natascha, Svea, Lavinia, Anton

 

Neuer Vorstand gewählt

Auf unserer Mitgliederversammlung am 30. April 2022 haben wir einen neuen Vorstand gewählt:

1. Vorsitzende Stefanie Johannsen,
2. Vorsitzende Karin Sauer,
Stellvertretung Daniela Wirtz,
Beisitzerinnen Eva Reinicke und Jeannine Hohmann.

Wir wünschen den fünf engagierten Frauen viel Erfolg und Freude mit dieser Aufgabe und ich verabschiede mich hier an dieser Stelle in die „zweite Reihe“.

Sigrid Sabrowski

Landesverordnung (NuNVO) und Erlass 2022 ersetzen den Erlass von 2018

Die aktuell gültigen Regelungen zum schulischen Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) sind in der NuNVO (Nachteils- und Notenschutzverordnung vom 16.02.2022), dem Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreibschwäche und Erstellung von Zeugnisvermerken über einen gewählten Notenschutz (vom 15.03.2022) und der Handreichung zum Notenschutz wegen einer Lese-Rechtschreibschwäche für die Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein.

Die Dokumente finden Sie hier.

Der Landesverband arbeitet derzeit an einer übersichtlichen Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten.

Sobald diese Übersicht fertigestellt und mit dem Bildungsministerium abgestimmt ist, erscheint sie hier.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne unter der Nummer 04893-3768853 an.

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

PRESSEMITTEILUNG

Petition zur Schaffung eines bundesweiten Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie

Mit einer Petition gegen die Diskriminierung von Menschen mit einer Dyskalkulie fordern die Jungen Aktiven des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) die Bildungspolitik auf, bundesweit schulrechtliche Regelungen für einen Nachteilsausgleich zu verankern.

 

Bonn, 5. Mai 2022

Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung grundlegender Rechenfertigkeiten bei allgemein guter Begabung. 3 – 8 Prozent aller Menschen haben eine Dyskalkulie (Rechenstörung). Sie werden durch fehlende Unterstützung an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich.

Aktuell gibt es nur in 7 Bundesländern schulrechtliche Regelungen zur Dyskalkulie, die bereits mit der Grundschulzeit enden, obwohl die Dyskalkulie bis ins Erwachsenenalter bestehen kann. Der Leidensdruck für die betroffenen Menschen ist durch die Nichtbeachtung ihrer Dyskalkulie extrem hoch und 40 % der Schüler entwickeln psychosomatische Folgeerkrankungen. Die S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung weist im Abschnitt 6 („Exkurs: Anwendung der Empfehlungen in der Schule“) ausdrücklich darauf hin, dass schulische Maßnahmen im Bereich des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes „wichtige Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für eine erfolgreiche schulische Laufbahn und spätere Bildungs- und Berufskarriere der betroffenen Person“ darstellen.

Die Jungen Aktiven des BVL fordern die Bildungspolitik auf, bundesweit einheitliche schulrechtliche Regelungen zu erarbeiten und auf Länderebene umzusetzen, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Hintergrund für diese Forderung sind die je nach Bundesland variierenden schulrechtlichen Regelungen, die auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 04.12.2003 i.d.F. vom 15.11.2007 beruhen. Dieser bald 20 Jahre alte Beschluss der KMK geht davon aus, dass es nicht ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zur Dyskalkulie gibt. Die Rechenstörung ist mittlerweile jedoch weitgehend erforscht und 2018 wurde die medizinische S3-Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung veröffentlicht, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammenführt.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, dass die KMK die neuen Forschungsergebnisse zur Dyskalkulie aufgreift und die „Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ zeitnah anforderungsgerecht überarbeitet. Als eine Folge dieser nicht aktuellen KMK-Empfehlung gibt es bis heute keine schulischen Regelungen, die einen Nachteilsausgleich für Schüler mit einer Dyskalkulie bzw. Rechenstörung auch in Abschlussklassen zulassen. Damit werden Bildungsabschlüsse gefährdet und das Recht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Volkswirtschaftlich entsteht dadurch ein großer Schaden, weil die Abschlüsse meist nicht der allgemeinen Begabung entsprechen.

Die Jungen Aktiven bitten um tatkräftige Unterstützung, diesen Missstand schnellstmöglich zu ändern und bundesweite Nachteilsausgleiche bis zum Bildungsabschluss zu verankern. Helfen Sie mit, damit Menschen mit einer Dyskalkulie nicht weiterhin in unserem Bildungssystem diskriminiert werden und zeichnen Sie die Petition bei change.org https://chng.it/c25XvmNw

Weitere Informationen zur Petition und zur Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.

 

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
Annette Höinghaus
c/o EZB Bonn
Postfach 201338
53143 Bonn
Tel.    04193 / 965604
Fax:   04193 / 969304
Mobil: 0172 / 4262463

Neue Beratungsnummer: 04893-3768853

Da unser Anbieter keine 0700-Nummer mehr zur Verfügung stellt, erreichen Sie uns ab sofort unter oben genannter Festnetznummer.

Da ehrenamtlich Engagierte sich gerne Zeit nehmen für Ihre Sorgen, bitten wir darum, zwecks Rückmeldung eine Festnetznummer oder eMail-Adresse anzugeben.Wer eine Handynummer hinterlässt, kann lediglich mit einer kurzen SMS-Antwort rechnen, um uns unübersehbare Kosten und Abrechnungsaufwand zu ersparen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Pressemeldung des BVL: PISA-Studie spiegelt wieder, was Schülerinnen und Schüler mit einer Legasthenie und Dyskalkulie in deutschen Schulen täglich erleben

Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) sieht in den Ergebnissen der neuen PISA-Studie bestätigt, dass die fehlende individuelle Förderung in Schulen einen deutlichen Rückgang der Lese-/Rechtschreib- und Rechenkompetenz nach sich zieht.

 

Bonn, 5.12.2019

Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) hat am 30.09.2019, dem Tag der Legasthenie und Dyskalkulie, erneut darauf aufmerksam gemacht, dass Kinder in den Schulen individuell gefördert werden müssen. Der Lehrkräftemangel dürfe nicht dazu führen, dass Schulen ihren Bildungsauftrag, den Kindern lesen, schreiben und rechnen beizubringen, nicht erfüllen.

Die Entwicklung der Lesekompetenz ist nach den Ergebnissen der neuen PISA-Studie in den letzten 2 Jahren deutlich rückläufig, ebenso ist die Mathematikkompetenz auf einem Abwärtstrend. Was aber besonders erschreckend ist, dass sich die Schere zwischen schwachen und starken Schüler*innen in keinem anderen Land so weit öffnet wie in Deutschland. „Für uns ist es unverantwortlich, dass Schüler*innen mit einer Legasthenie und Dyskalkulie in den meisten Schulen keine individuelle Förderung erhalten“, beklagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. „Uns Eltern wird zur Entschuldigung gesagt, es fehlen dafür die Lehrkräfte. Unsere Kinder werden in den Schulen allein gelassen und versagen dann in unserem Bildungssystem“, sagt Scherle.

Kinder mit einer Legasthenie und Dyskalkulie benötigen eine individuelle Förderung, um eine gute Lese-/Rechtschreib- und/oder Rechenkompetenz zu entwickeln. Eine reine Stoffwiederholung oder klassische Nachhilfe hilft diesen Kindern nicht. Die meisten Lehrkräfte wurden in ihrer Ausbildung nicht darauf vorbereitet, wie man diesen Kindern nachhaltig helfen kann. Wenn in unseren Schulen überhaupt noch Förderunterricht angeboten wird, dann in viel zu großen und vor allem inhomogenen Gruppen. Scheitern Kinder aufgrund fehlender Unterstützung in den Schulen, dann ist die gesamte zukünftige Entwicklung gefährdet. Zu viele Kinder verlassen unsere Schulen als Analphabeten oder ohne Schulabschluss.

„Gut begabte Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie versagen in unserem Bildungssystem, weil sie nicht ausreichend lesen, rechtschreiben oder rechnen können. Nicht, weil sie zu dumm oder zu faul sind, sondern weil man sie nicht unterstützt, weder schulisch noch außerschulisch“, bedauert Tanja Scherle. „Außerschulische Therapien müssen von den Eltern selber finanziert werden, weil die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen. Sie zahlen die Diagnose und dann steht man alleine da“, sagt Scherle. „Wenn Eltern die Therapiekosten nicht selber aufbringen können, dann ist ihr Kind in unserem Bildungssystem verloren. Dass Kinder aus sozial schwachen Familien so keine Bildungsperspektive haben, liegt auf der Hand“, so Scherle.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie fordert alle Verantwortlichen in Bildung und Politik auf, sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, qualifizierte Förderung in den Schulen durchzuführen. Der BVL sieht die Problematik des Lehrkräftemangels, aber es müssen neue Wege eingeschlagen werden, indem man qualifizierte Lerntherapeut*innen in die schulische Förderung einbindet. Andere europäische Länder sind uns deutlich voraus und unterstützen Menschen mit einer Legasthenie und Dyskalkulie tatkräftig.

 

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de  abrufbar.

 

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
Annette Höinghaus
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Mobil: 0172 / 4262463

Pressemitteilung zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30.09.2019: Aufruf zum Schulwettbewerb gegen Fördernotstand

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) ruft gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung – am 30.09.2019, dem Tag der Legasthenie und Dyskalkulie, zu einem Schulwettbewerb auf, um eine bestmögliche Förderung für Schülerinnen zu erreichen.

Berlin, 23. September 2019

In Schulen herrscht durch den akuten Lehrkräftemangel ein massiver Fördernotstand. Alle verfügbaren Pädagogen werden für den Regelunterricht eingesetzt und die schulische Förderung kommt dabei zu kurz. Die Bertelsmann-Studie prognostiziert bis 2025 allein an den Grundschulen 26.3000 fehlende Lehrkräfte, was dramatisch ist, denn hier werden die Weichen für die weitere schulische Entwicklung der Kinder gestellt. Um deutlich zu machen, dass Kinder mit einer Legasthenie und Dyskalkulie davon besonders betroffen sind, wird dieses Jahr zum 4. Mal am 30.09.2019 der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie ausgerufen. » Weiterlesen

Pippi Langstrumpf und die Dyskalkulie

Pippis Rechenkünste erinnert jeder. Oder? Sie konnte sich nicht merken wie die Zahlen miteinander zusammenhängen. Heute weiß man, dass manche Kinder unter Dyskalkulie leiden. Sie haben ausgeprägte Schwierigkeiten beim Erlernen der Grundrechenarten, der Mengenverhältnisse und der Raumlage, jedoch weniger bei den höheren mathematischen Operationen wie Algebra oder Differentialrechnung. Reichliches Wiederholen führt zu keiner dauerhaften Verbesserung. Sowohl Fehlerquote als auch die Art der Fehler variieren.

Wenn diese Kinder früh erkannt und speziell gefördert werden, haben sie eine (gute) Chance jeden möglichen Schulabschluss zu erlangen. Die Dyskalkulie kann im Verbund mit einer Legasthenie auftreten, sie schließen sich entgegen der verbreiteten Meinung nicht aus.

In Schulen wird leider noch allzu oft eine Wiederholung der nicht gekonnten Aufgaben im Alleingang als Förderunterricht betrachtet. Eine erfolgversprechende Förderung sollte sich jedoch unbedingt an den individuellen Schwächen ausrichten und weniger am aktuellen Unterrichtsstoff. Zudem benötigen diese Kinder gerade eine andere Art der Erklärung, manchmal auch 4 Arten, weil ihnen andere Verarbeitungswege zur Verfügung stehen.

Lehrkräfte, Eltern, das Kind und außerschulische Fachkräfte sollten unbedingt miteinander sprechen und Beobachtungen teilen. Eine fachärztliche Diagnostik eröffnet eine umfassendere Beurteilung der persönlichen Schwächen und Stärken, die in der Regel wiederum zu einer individuelleren und damit erfolgversprechenderen Förderung führen können.

Dyskalkule Kinder erkennt man z. B. an Problemen

  • bei der Orientierung in Raum (oben, unten, rechts, links werden schwer erfasst Ordnung
    klappt nicht allein), schlechtes Vorstellungsvermögen
  • bei der Orientierung in der Zeit (5 Minuten erscheinen wie 5 Stunden „ich fange gar nicht
    erst an“)
  • bei der Orientierung in der Reihenfolge (auslassen/vertauschen der (Nachbar-)Zahlen, Problem rückwärts zu zählen, Punktrechnung vor Strichrechnung)
  • falsches Zählen, Zahlendreher, Probleme beim erfassen des 10 er, 20er, 100er Raums
  • Übersehen von Zahlen, Rechenzeichen, Worten in Textaufgaben
  • spätes Abstrahieren vom Fingerrechnen zum reinen Denken,
  • hohe Varianz in der Fehlerquote,
  • geringe Merkfähigkeit für diesen Bereich
  • Multiplikation und Division fällt noch schwerer als Addition und Subtraktion
  • erkennen „offensichtliche“ Fehler nicht
  • Übertragen von Gelerntem auf ähnliche Aufgaben geschieht nicht

Früherkennung im Kindergarten und Schuleingangsstufe bezieht sich auf die Vorläuferfunktionen wie z. B. die Orientierung in der Raumlage (anziehen, Tisch decken), der Zeit (Tageszeit, Jahreszeit), der Reihenfolge von Tätigkeiten, dem Erkennen von Mengen.

Von Regine Lorenzen, stellvertretende Vorsitzende Landesverband für Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V., Beratung 04893-3768853 www.lvl-sh.de