|
Legasthenie-Erlass
Nach mehr als 20 Jahren gibt es in Schleswig-Holstein eine Neufassung des Legasthenie-Erlasses.
Wesentliche Elemente des bisherigen Erlasses sind weiterhin enthalten:
- Benennung des Störungsbildes Legasthenie
- (Früh-)Erkennung und Förderung bei Lernstörungen in der Grundschule
- formelles Anerkennungsverfahren von Legasthenie ab Klassenstufe 4
- Förderung in der Sekundarstufe I
- Notenschutz bis zum Ende der Sekundarstufe I (mittlerer Bildungsabschluss).
Neu hinzugekommen sind mögliche Ausgleichsmaßnahmen während der gesamten Schulzeit, einschließlich der Oberstufe und Abitur, im Sinne eines Nachteilsausgleichs, z. B. Zeitzugaben und die Zulassung technischer Hilfsmittel.
Individuelle Förderung
Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist nach dem Schulgesetz durchgängiges Unterrichtsprinzip in allen Schulen. Der Erlass überträgt die Verantwortung für die Ausgestaltung der individuellen Förderung den Schulen. Die Schulkonferenzen als oberstes Beschlussorgan der Schulen sollen ein entsprechendes Förderkonzept beschließen.
Nun kommt es darauf an, die Arbeit in den Schulen durch Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den Fachkräften LRS (besonders fortgebildeten LehrerInnen), LehrerInnen der Förderzentren und dem Schulpsychologischen Dienst zu initiieren. Eltern sollen in Elternversammlungen oder Sprechstunden informiert werden.
Bei Fragen zum Thema Legasthenie wenden Sie sich gerne an den Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein e.V. oder die Fachkraft LRS ihrer Schule.
Zu Ihrer Information der Erlass vom 27.06.2008
Download Erlass als PDF-Datei
Zu Ihrer Information eine Sammlung häufiger Fragen zum Erlass und Antworten des Ministeriums
Download Häufige Fragen zum Erlass (FAQ) als PDF-Datei
Zu Ihrer Information die Vortragsfolien vom 5. Schleswig-Holsteiner Kongress am 20.11.2010 in Kiel
Workshop 7 Vortragsfolien als PDF
“Nachteilsausgleich (oder Ausgleichsmaßnahmen?) … für Schülerinnen und
Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche:
rechtliche Grundlagen – individuelle Ansprüche – pädagogische Umsetzung”
|